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   FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05   

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https://dejure.org/2005,21497
FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05 (https://dejure.org/2005,21497)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2005 - II 47/05 (https://dejure.org/2005,21497)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - II 47/05 (https://dejure.org/2005,21497)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10d
    Feststellung verbleibenden Verlustabzuges

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellung verbleibenden Verlustabzuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbleibender Verlustabzug als der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust; Ist-Verlustrücktrag neben dem Soll-Verlustvortrag; Abzug von aus Gründen der Festsetzungsverjährungim Veranlagungsjahr als Vortrag nicht berücksichtigten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Der BFH habe sich im Urteil vom 12.06.2002 (X R 26/01, BStBl II 2002, 681 ) zur Höhe und zum Verfahren der Ermittlung des festzustellenden Verlustes nicht geäußert.

    Die Gründe des Urteils vom 12.06.2002 ( XI R 26/01, BStBl II 2002, 681 ) äußern sich zwar hierzu nicht ausdrücklich, sondern beschränken sich auf die Frage der Bedeutung des Ablaufs der Feststellungs- (und damit Festsetzungs-)frist für das betreffende Jahr.

  • FG Köln, 23.06.1998 - 14 K 4482/93

    Anforderungen an die Vornahme eines Verlustrücktrages; Voraussetzungen der

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Für die Richtigkeit der fiktiven Prüfung spreche auch das Urteil des FG Köln vom 23.06.1998 (14 K 4482/93, DStRE 1998, 877).

    Eine Entscheidung dahin, den Steuerpflichtigen an dem Zwang zur Reihenfolge des Verlustabzugs festzuhalten, ist auch anderen Urteilen des BFH zu entnehmen (Urteil vom 13.11.1979, VIII R 193/77, BStBl II 1980, 188 ; Urteil vom 08.04.1992, I R 41/88, NV 1992, 799; s.a. FG Köln Urteil vom 23.06.1998, 14 K 4482/93, DStRE 1998, 877).

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Eine Bestandskraft stünde der geänderten Feststellung entgegen (BFH, Urteil vom 09.05.2001, XI R 25/99, BStBl II 2002, 817, 818; Herrmann/Heuer/Raupach a.a.O. S. 45 f).
  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 193/77

    Zusammenveranlagung von Ehegatten für das Kalenderjahr des Todes des Ehegatten.

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Eine Entscheidung dahin, den Steuerpflichtigen an dem Zwang zur Reihenfolge des Verlustabzugs festzuhalten, ist auch anderen Urteilen des BFH zu entnehmen (Urteil vom 13.11.1979, VIII R 193/77, BStBl II 1980, 188 ; Urteil vom 08.04.1992, I R 41/88, NV 1992, 799; s.a. FG Köln Urteil vom 23.06.1998, 14 K 4482/93, DStRE 1998, 877).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 26/01

    Gewerbesteuerliche Behandlung von Mietzahlungen oder Pachtzahlungen: keine

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Der BFH habe sich im Urteil vom 12.06.2002 (X R 26/01, BStBl II 2002, 681 ) zur Höhe und zum Verfahren der Ermittlung des festzustellenden Verlustes nicht geäußert.
  • FG Hamburg, 25.11.2005 - II 305/04

    Einkommensteuer: Verhältnis des Verlustvortrages zur Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Am 22.10.2004 haben die Antragsteller Klage gegen die Einspruchsentscheidung vom 21.09.2004 erhoben (II 305/04).
  • FG München, 24.05.2000 - 9 K 3439/99

    Feststellungsverjährung hinsichtlich der Feststellung des verbleibenden

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Der mitgeteilte Sachverhalt wie die Vorentscheidung des FG München vom 24.05.2000 ( 9 K 3439/99, EFG 2001, 1532) zeigen jedoch, dass in dem Streitfall für die Jahre, für die eine Feststellung begehrt wurde, gerade keine Veranlagung durchgeführt worden war und wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr durchgeführt werden konnte.
  • BFH, 08.04.1992 - I R 41/88

    Entscheidungsfindung über die Konsolidierung des Verlustabzugs im Jahr des

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Eine Entscheidung dahin, den Steuerpflichtigen an dem Zwang zur Reihenfolge des Verlustabzugs festzuhalten, ist auch anderen Urteilen des BFH zu entnehmen (Urteil vom 13.11.1979, VIII R 193/77, BStBl II 1980, 188 ; Urteil vom 08.04.1992, I R 41/88, NV 1992, 799; s.a. FG Köln Urteil vom 23.06.1998, 14 K 4482/93, DStRE 1998, 877).
  • BFH, 01.12.1955 - IV 266/54 U

    Pflicht zur Beantragung der Veranlagung zur Wahrung der

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2005 - II 47/05
    Für den zum Vergleich heranzuziehenden Fall, dass eine Antragsveranlagung mangels Antrags in den Jahren nicht erfolgt ist, in denen ein Verlustausgleich (Entstehungsjahr) oder Verlustabzug (Vor- oder Rücktragsjahr) möglich gewesen wäre, hat der BFH sich mit Urteil vom 01.12.1955 (IV 266/54 U, BStBl III 1956, 41) für den Verbrauch der entsprechenden Verluste für die Zukunft ausgesprochen.
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